Fördernde und hemmende Faktoren mit Einfluss auf die Qualität der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
Fördernde und hemmende Faktoren mit Einfluss auf die Qualität der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung
Fördernde Faktoren
Ein Steuerungs-Kreis wird als Lenkungsgremium eingesetzt.
Die Geschfäftsleitung unterstützt das Vorhaben, insbesondere wenn es auch um brisante Themen geht
Entscheidungsträger sitzen im Steuerungs-Kreis, um Maßnahmenvorschläge zu prüfen und umzusetzen zu können
Die örtlichen Betriebs-/Personalräte, Gleichstellungsbeauftragten und Schwerbehindertenvertretungen sind von Anfang an aktiv eingebunden.
Im der Steuerungs-Kreis sitzen auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne offizielle Ämter, um die Akzeptanz und Beteiligung zu fördern.
Es besteht eine Verbindung zur Linienorganisation und weiteren Gremien wie ASA, Bereichsleitersitzungen, insbesondere um Doppelentwicklungen zu vermeiden und den Informationsfluss zu sichern.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden regelmäßig über den Prozess und die Ergebnisse informiert.
Es werden beteiligungsorientierte Verfahren wie Gespräche und Arbeitssituationsanalysen eingesetzt.
Zeitliche Ressourcen für Analyse- und Umsetzungsphasen sind gewährleistet.
Externe Berater können das Projekt begleiten.
Der Steuerungs-Kreis ist bereit, den Prozess und die Zeitpläne anzupassen.
Der Datenschutz wird beachtet und Vertraulichkeit bei der Anwendung der quantitativen und qualitativen Analyseverfahren sichergestellt.
Hemmende Faktoren
Unsicherheit über das einzusetzende Analyseverfahren
Fehlende Erfahrungen im Projektmanagement und in der Moderation. Aus diesem Grund sollte ein in Moderationsfragen erfahrene Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter mit der Leitung und Koordination des Steuerungs-Kreises sowie mit der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung verantwortlich betraut werden.
Mangelnde Moderationserfahrung ist auch hinderlich bei Einsatz der leitfadengestützten Gespräche.
Gruppeneinteilung fehlerhaft. Die Gruppen müssen überprüft und erneut befragt werden.
Mangelnde Unterstützung durch die Leitungsebene. Das Verfahren muss zwingend von der Leitungsebene getragen und gestützt werden. Das ergibt sich unter anderem aus dem Ansatz im Arbeitsschutzgesetz, der die Gefährdungsbeurteilung als Arbeitgeberpflicht definiert.
Ungenügende oder falsche Kommunikation im Prozess. Wird im laufenden Verfahren schlecht, ungenügend oder falsch kommuniziert, können sich größere Probleme innerhalb der Belegschaft ergeben, die auch das Scheitern des Projekts verursachen können.