Eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, die keine ist
Eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, die keine ist...
Mitarbeiterbefragung zwar durchgeführt, aber keine Verbesserungsmaßnahmen für erkannte/erkennbare Risikobereiche entwickelt, umgesetzt und deren Wirkung überprüft
Ungenauigkeiten bei der Definition/Abgrenzung der zu untersuchenden Arbeitsplatz-Kategorien (= Zusammenfassung gleichartiger Arbeitsplätze)
Unterlassene Analyse der Arbeitsplatz-Kategorien im Hinblick auf alle ca. 22 Einzelmerkmale
Verwendung unzureichender Analyse-Verfahren und -Instrumentarien
Lückenhafte oder sogar fehlende Dokumentation zur Vorlage gegenüber den Prüfbehörden
Vom Gesetzgeber werden den Unternehmen und Organisationen relativ große Freiräume bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung eingeräumt. Noch, denn das könnte sich bald ändern, wenn ausreichende Informationen über die Qualität der Umsetzung des Gesetzes in der Praxis vorliegen.