Hinweis: Unsere Website befindet sich gegenwärtig noch im Umbau-Stadium
 Kompetenz-Netzwerk
Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung (PGB) § 5, ArbSchG i.G.
unabhängig - kompetent - praxisorientiert
Info-Telefon: 089-818 968 84  (10.00 - 16.00 Uhr)                                                                                                                                  E-Mail: info@bv-pgb.de

Eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, die keine ist

Eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung,
die keine ist...

  • Mitarbeiterbefragung zwar durchgeführt, aber keine Verbesserungsmaßnahmen für erkannte/erkennbare Risikobereiche entwickelt, umgesetzt und deren Wirkung überprüft
  • Ungenauigkeiten bei der Definition/Abgrenzung der zu untersuchenden Arbeitsplatz-Kategorien (= Zusammenfassung gleichartiger Arbeitsplätze)
  • Unterlassene Analyse der Arbeitsplatz-Kategorien im Hinblick auf  alle ca. 22 Einzelmerkmale
  • Verwendung unzureichender Analyse-Verfahren und -Instrumentarien
  • Lückenhafte oder sogar fehlende Dokumentation zur Vorlage gegenüber den Prüfbehörden
Vom Gesetzgeber werden den Unternehmen und Organisationen relativ große Freiräume bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung eingeräumt. Noch, denn das könnte sich bald ändern, wenn ausreichende Informationen über die Qualität der Umsetzung des Gesetzes in der Praxis vorliegen.
Share by: