Diese Frage wird uns sehr häufig gestellt, und wir versuchen, hier einige Anhaltspunkte zu geben.
Zunächst möchten wir aber auf eine vielleicht nicht so oft gestellte Frage eingehen:
- Was kostet es ein Unternehmen, die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung nicht oder nur unzureichend durchzuführen?
Mögliche Bußgelder der Prüfbehörden und mögliche Regressforderungen der Versicherungsträger bei einer gravierenden psychischen Erkrankung einer Führungskraft oder einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters sollen an dieser Stelle nicht erörtet werden.
Auf etwas anderes wollen wir hinaus:
Die Kosten einer nicht oder nur unzureichend durchgeführten Gefährdungsbeurteilung zeigen sich
- auf dem Absatzmarkt, am Point-of-Sales: nicht erkannte psychische Fehlbelastungen und/oder die Nicht-Bereitschaft, die wesentlichen Quellen für unzureichende psycho-soziale Verhältnisse durch nachhaltige Verbesserungsmaßnahmen zu bearbeiten, wirken sich ganz besonders negativ auf die eigene Vertriebs-Organisation, aber auf die Kunden aus. Vielleicht bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung eingespartes Geld, muss spätestens an der Schnittstelle zum Absatzmarkt bezahlt werden, allerdings zu einem viel schlechteren Wechselkurs
- auf dem Personalmarkt: bei der Wahl des Arbeitgebers spielt bei den Kandidaten immer mehr die Frage eine Rolle: "Wird es mir in dem neuen Unternehmen gut gehen?". Unternehmen, die die psycho-sozialen Verhältnisse nicht ständig verbessern, müssen dieses Defizit auf den Personalmärkten mit höheren Gehältern/Löhnen, Fluktuation und/oder nicht besetzten Stellen bezahlen.
- in ineffizienten HR-Konzepten: was nützen alle guten Konzepte und Maßnahmen im HR-Bereich, wenn die entscheidende Grundlage für deren Erfolg, nämlich gute psycho-soziale Verhältnisse, nicht realisiert werden. Auch deswegen ist für uns die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen "die Mutter aller HR-Konzepte".
Aber kommen wir zur Ausgangsfrage: Was kostet eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung?
Die Beantwortung dieser Frage ist natürlich schwierig, ohne die betrieblichen Rahmenbedingungen zu kennen.
Entscheidend sind folgende Sachverhalte und Fragestellungen?
- Wie erfolgreich ist das Unternehmen bisher gewesen, psychische Belastungen und psychische Gefährdungen, die von einer Arbeitsplatz-Kategorie ausgehen, zu erkennen, zu analysieren, durch nachhaltige und wirksame Maßnahmen zu optimieren bzw. zu minimieren und diesen Prozess gesetzeskonform zu dokumentieren?
- Wie viele Arbeitsplatz-Kategorien (Zusammenfassung ähnlicher/vergleichbarer Arbeitsplätze) sind im Unternehmen vorhanden?
- Wie differenziert werden die Arbeitsplatz-Kategorien definiert und über die folgenden Analyse-Schritte untersucht?
- Wie viele Einzelmerkmale pro Arbeitsplatz-Kategorie werden untersucht (die GDA und andere Institutionen gehen von bis zu 22 Einzelmerkmalen aus). Das bedeutet, dass pro Arbeitsplatz-Kategorie bis zu 22 Einzelmerkmale analysiert, ggfs. durch nachhaltige Verbesserungsmaßnahmen optimiert, auf ihre Wirksamkeit hin geprüft und gesetzeskonform und für die Prüfbehörden nachvollziehbar dokumentiert werden müssen.
Voraussetzungen für eine kostengünstige Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung:
- Die psychische Gefährdungsbeurteilung wird von der Geschäftsleitung, den Führungskräften und Mitarbeitern getragen.
- Die Personen, die eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchführen, sind beispielsweise durch ein entsprechendes Seminar fachlich dafür qualifiziert. >>>Zu unseren diesbezüglichen Seminar-Angeboten
- Es existiert eine fundierte, professionelle Planung des Gesamt-Prozesses. >>>Zum PGB-Standard-Prozess
- Ein interdisziplinär zusammengestellter Steuerungskreis (ähnlich Gesundheitszirkel) ist etabliert und plant, steuert und kontrolliert den Gesamt-Prozess.
- Es werden die sehr hilfreichen und fundierten Empfehlungen der GDA, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, der Berufsgenossenschaften, der Verbände, der Kammern und Versicherungsträger zur Vorgehensweise und zu den einzusetzenden Instrumentarien weitgehend berücksichtigt und umgesetzt.
Am sinnvollsten für eine Kostenkalkulation ist die Berechnung für jeweils eine Arbeitsplatz-Kategorie
Unter diesen Prämissen kann für je eine Arbeitsplatz-Kategorie (je nach Qualität und Nachhaltigkeit der Personal-Politik) mit einem Zeitaufwand von 2-6 Stunden kalkuliert werden.
Der Zeitaufwand lässt sich durch folgende Maßnahmen reduzieren:
- Einsatz einer für die psychische Gefährdungsbeurteilung geeigneten Prozesssteuerungs- und Dokumentations-Software (mindestens 25% Reduzierung des Zeitaufwands)>>>Zur pgb plus-Software
- Gezielter Einsatz von externen Fachleuten, insbesondere für die Analyse-Stufe und/oder die Stufe für die Konzeptionierung von Verbesserungsmaßnahmen (mindestens 25% Reduzierung des Zeitaufwands bei erhebliche verbessertem Output).
Wir gehen davon aus, dass dem Zeit-/oder Kostenaufwand für die psychische Gefährdungsbeurteilung ein um mindestens 250% höherer Nutzen (ROI = 1:2,5) für das Unternehmen durch die Verbesserung der Produktivität, den Abbau von bisher verdeckten Organisations- und Schnittstellenproblemen, die verbesserte Mitarbeitergesundheit und – motivation und – last, but not least – eine deutliche Verbesserung der Arbeitgeber-Attraktivität gegenübersteht.
Fazit: Die Unternehmen, die die psychische Gefährdungsbeurteilung nicht oder nur unzureichend durchführen, riskieren nicht nur Strafzahlungen und mögliche empfindliche Regressforderungen von Versicherungsträgern, sondern verlieren auch Geld!
Wenn wir gerade über Geld reden: es gibt hochwirksame Wege, die psychische Gesundheit und Motivation von Führungskräften zu verbessern, die alle eines gemeinsam haben: sie kosten kein Geld!